Nutzerdaten in Rabatt-Apps gelten rechtlich nicht als Preis. Das OLG Köln weist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ab. (Verbraucherschutz, Lidl)

Dies ist ein kurzer Auszug aus dem Originalartikel des jeweiligen Anbieters. Diesen zeigen wir ausschließlich als Zusammenfassung an.